FAQ
1. Kann ich Skripte herunterladen?
Öffentliche Skripte findest Du unter http://fs.cs.hm.edu/skripten/. Manche Professoren bestehen auf ihr Copyright (z.B. um selbst Skripte geldbringend zu verkaufen), sodass wir aus deren Vorlesungen leider aus rechtlichen Gründen nichts anbieten dürfen.
2. Wie kann ich auf einem Labor-Rechner von Windows auf mein Linux-Homeverzeichnis zugreifen?
- Achtung: Aktuell (Oktober 2010) geht das nicht mehr
- Starte WinSCP3
- Klicke auf Sitzungen
- Gib als Rechnernamen afscl.priv.cs.fhm.edu ein. Zu dem Zeitpunkt als dieses FAQ getestet wurde hat der Rechnername mit hm statt fhm noch nicht funktioniert!
- Gib als Benutzernamen deinen ifw Account ein.
- Klicke auf Anmelden und gib das Passwort von deinem ifw Account ein
3. Werden Kurse der VHB (Virtuellen Hochschule Bayern) angerechnet?
Prinzipiell Ja, sofern Inhalt und Umfang gleichwertig ist. Dabei wurden aber die Fächer "Netzwerke" oder "Operations Research" explizit ausgeschlossen. (laut Entschluss der Prüfungskommision im WS 2008)
4. Wo kann ich Papier scannen?
- Im R3.018 (Nischwitz-Labor) steht ein Einzugsscanner der für alle FK07 Studenten zugänglich und benutzbar ist. Damit kann man schnell auch 100 DINA4 Seiten automatisch und kostenlos einscannen lassen. (igeko hat kostenpflichtige Scan-Dienste, diese sind aber dann auch für Studenten anderer Fakultäten offen.)
5. Sind Tutortätigkeiten steuerbefreit?
Ja, 2100 € pro Jahr sind steuerbefreit (§3 Abs. 26 EStG) und somit auch sozialabgabenfrei. Dies bedeutet dass man nebenbei sogar 20h pro Woche anderweitig beschäftigt werden darf ohne seinen Studentenstatus (KV/PV/AloV-frei) zu verlieren.
6. Kann ich, nachdem ich ein FWP der Wahlpflichtgruppe Mathematik nicht bestanden habe, ein anderes FWP der Wahlpflichtgruppe Mathematik wählen?
- Wenn man eine Prüfung in einem FWP Fach der Wahlpflichgruppe Mathematik
nicht besteht, muss man das gleiche Fach im nächsten Semester wiederholen.
Sollte das spezielle Fach dann nicht angeboten werden, findet die Prüfung
trotzdem statt, und zwar beim gleichen Dozenten, wie im vorherigen
Semester. - Hat man sich nur für die Prüfung angemeldet und ist nicht angetreten, kann
es sein, dass die Prüfung im folgenden Semester nicht angeboten wird, weil
kein Student sie nicht bestanden hat und wiederholen muss. Dann kann man
sich ein anderes FWP Fach der Wahlpflichgruppe Mathematik aussuchen.
Quelle: Eich-Söllner
7. Wann brauche ich bei Prüfungen ein ärztliches Attest, wann ein amtsärztliches Attest?
- (vgl. §12, Abs. 5, APO 2008)
- Kurz zusammengefasst:
- Erstmaliger Antrag: qualifiziertes ärztliches Attest eines "normalen" Arztes genügt.
- Ab dem zweiten Antrag: grundsätzlich amtsärztliches Attest, egal ob gleiche oder andere Prüfung bzw. in welchem Semester.
- Lange Version:
Grundsätzlich ist bei einem erstmaligen Antrag auf Gewährung einer Nachfrist (unabhängig
davon, ob es sich um den ersten, zweiten bzw. dritten Prüfungsversuch handelt) die Vorlage
eines qualifizierten ärztlichen Attestes notwendig. Qualifiziert heisst, dass die Vorlage einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. "gelbe Zettel") nicht ausreicht. Der Arzt muss
bestätigen, dass für die betreffende(n) Prüfung(en) eine Prüfungsunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen vorliegt. - Bei einem erstmaligen Antrag ist k e i n amtsärztliches Attest nötig.
- Sofern ein Studierender/eine Studierende, dem bereits einmal eine Nachfrist wegen
gesundheitlichen Gründen genehmigt wurde, erneut eine Nachfrist beantragt, ist ein
amtsärztliches Attest vorzulegen. Es kommt nicht darauf an, um welche Prüfung es sich
handelt, auch nicht, ob die Nachfrist im vorherigen Semester oder bereits zu einem früheren
Zeitpunkt genehmigt wurde. Ausschlaggebend ist nur, dass eine weitere Nachfrist ausgesundheitlichen Gründen beantragt wird.
Quelle: Lemke
8. Was versteht man unter einem qualifiziertem Attest?
- Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses der FH München muss ein qualifiziertes ärztliches Attest mindestens folgende Angaben enthalten:
- Die Feststellung, dass eine Untersuchung erfolgt ist, die der attestierende Arzt durchgeführt hat.
- Tag der Untersuchung
- Konkrete Beschreibung der aktuellen krankheitsbedingten und zugleich prüfungsrelevanten körperlichen, geistigen und/oder seelischen Auswirkungen auf die Prüfungs- und Studierfähigkeit aus ärztlicher Sicht (keine Diagnose) sowie
- Feststellung, ob und - wenn ja – für welchen Zeitraum Prüfungsunfähigkeit im medizinischen Sinne vorliegt oder vorgelegen hat.
- Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genügt also nicht. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die FH München die Kosten für dieses Attest nichterstattet.
- Das ärztliche Attest ist zusammen mit dem Antrag auf Gewährung einer Nachfrist entweder in der Fakultät oder im Bereich Prüfung und Praktikum (Zimmer A214) ein zu reichen.